Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Schwinge auf die Stadt Stade (WaStrSchwingeÜbgV k.a.Abk.)

V. v. 03.11.1994 BGBl. I S. 3377; aufgehoben durch Artikel 49 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 19.11.1994; FNA: 940-9-17 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 1



Die Teilstrecke der Bundeswasserstraße Schwinge von der Fußgängerbrücke unterhalb der Güldensternbastion bis zur Nordkante der Salztorschleuse in Stade geht auf die Stadt Stade über.



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