Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 40 Kostenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 KostO Geschäftswert bei Vollmachten
... das Vermögen des Vollmachtgebers angemessen zu berücksichtigen. (3) § 40 gilt entsprechend. (4) In allen Fällen ist der Wert mit höchstens 500.000 ...
§ 144 KostO Gebührenermäßigung
... die Gebühren für seine Tätigkeit selbst zufließen, die in den §§ 36 bis 59, 71, 133, 145 und 148 bestimmten Gebühren von 1. dem Bund, einem Land ...
 
Anzeige