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Zitierungen von § 53 Kostenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 KostO Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit (vom 25.04.2013)
... Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie in §§ 51, 52 und 54 bezeichneten Art; im Fall des § 53 wird die Zusatzgebühr nur erhoben, wenn der Versteigerungstermin außerhalb der ...
§ 144 KostO Gebührenermäßigung
... die Gebühren für seine Tätigkeit selbst zufließen, die in den §§ 36 bis 59, 71, 133, 145 und 148 bestimmten Gebühren von 1. dem Bund, einem Land ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten
G. v. 29.03.1952 BGBl. I S. 217; zuletzt geändert durch § 1 G. v. 24.12.1956 BGBl. I S. 1073
§ 12 KredInstNdlG
... der Gerichtsstelle und für fremdsprachliche Erklärungen (§§ 52, 53 der Kostenordnung). Die Gebühr für die Beurkundung außerhalb der Gerichtsstelle ...

Gesetz zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten
G. v. 24.12.1956 BGBl. I S. 1073
§ 3 KredInstNdlAufhG
... der Gerichtsstelle und für fremdsprachliche Erklärungen (§§ 52, 53 der Kostenordnung). Die Gebühr für die Beurkundung außerhalb der Gerichtsstelle ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

D-Markbilanzgesetz
G. v. 21.08.1949 WiGBl. 279; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 76 DMBG Gebühren
... der Gerichtsstelle und für fremdsprachliche Erklärungen (§§ 52, 53 der Kostenordnung); die Gebühr für die Beurkundung außerhalb der Gerichtsstelle ...
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