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Zitierungen von § 79a Kostenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79a KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 79 KostO Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister (vom 15.07.2011)
... zum Handelsgesetzbuch werden Gebühren nur auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 79a erhoben. (2) Zur Zahlung der Gebühr für die Entgegennahme, Prüfung und ...
§ 131c KostO Beschwerden in bestimmten Registersachen (vom 01.09.2009)
... Registergerichts beziehen, für die Gebühren aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 79a zu erheben sind, wird das Doppelte der Gebühr erhoben, die in der Rechtsverordnung für ... ergangen ist, wird das Doppelte der Gebühr erhoben, die in einer Rechtsverordnung nach § 79a für die Zurücknahme der Anmeldung vorgesehen ist. Wird die Beschwerde nur teilweise ...
§ 164 KostO Zusätzliche Übergangsvorschriften aus Anlass des Inkrafttretens des Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetzes
... Die vor dem Tag des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 79a fällig gewordenen Gebühren für alle eine Gesellschaft oder Partnerschaft ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV)
V. v. 30.09.2004 BGBl. I S. 2562; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
V. v. 28.12.2007 BGBl. I S. 3283
Zweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
V. v. 29.11.2010 BGBl. I S. 1731
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1338
Artikel 2 3. UmwGÄndG Änderung der Kostenordnung
... oder Vertragsentwürfen nach dem Umwandlungsgesetz" gestrichen. 2. In § 79a Satz 1 werden nach dem Wort „Unterlagen" die Wörter „, für die ...