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Zitierungen von § 91 Kostenordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 91 KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KostO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... das Doppelte der vollen Gebühr erhoben." 14. Die Überschrift vor § 91 wird wie folgt gefasst: „4. Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche ... Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen". 15. In § 91 Satz 1 wird die Angabe „§§ 92 bis 95, 97 und 98" durch die Angabe ...
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