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Zitierungen von § 92 Kostenordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KostO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 91 KostO Gebührenfreie Tätigkeiten (vom 01.09.2009)
... die in den §§ 92 bis 93a und 97 genannten Tätigkeiten werden nur die in diesen Vorschriften bestimmten ...
§ 93 KostO Betreuung und Pflegschaft für einzelne Rechtshandlungen (vom 01.09.2009)
... Anordnung fällig. Die Gebühr für eine Betreuung darf eine Gebühr nach § 92 Abs. 1 Satz 2, die Gebühr für eine Pflegschaft eine Gebühr nach § 92 Abs. 2 ... § 92 Abs. 1 Satz 2, die Gebühr für eine Pflegschaft eine Gebühr nach § 92 Abs. 2 nicht übersteigen. Eine Gebühr wird nicht erhoben, wenn für den ...
§ 139 KostO Rechnungsgebühren (vom 01.09.2009)
... (2) In Betreuungs- und Pflegschaftssachen werden unbeschadet der Vorschrift des § 92 Abs. 1 Satz 1 für die Prüfung eingereichter Rechnungen Rechnungsgebühren nur ...
Zitat in folgenden Normen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1484/99 - (zu § 92 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 der Kostenordnung)
B. v. 23.05.2006 BGBl. I S. 1454
Entscheidungsformel BVerfGE20060523
... 2006 - 1 BvR 1484/99 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: § 92 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... Zuweisungssachen". 15. In § 91 Satz 1 wird die Angabe „§§ 92 bis 95, 97 und 98" durch die Angabe „§§ 92 bis 93a und 97" ersetzt. ... die Angabe „§§ 92 bis 95, 97 und 98" durch die Angabe „§§ 92 bis 93a und 97" ersetzt. 16. § 92 wird wie folgt geändert: ... durch die Angabe „§§ 92 bis 93a und 97" ersetzt. 16. § 92 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden das Wort ...
2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 17 2. JustizModG Änderung der Kostenordnung
... 15 Abs. 1 beginnt erst mit der Feststellung des Einheitswerts" ersetzt. 6. § 92 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... „Die Gebühr für eine Betreuung darf eine Gebühr nach § 92 Abs. 1 Satz 2, die Gebühr für eine Pflegschaft eine Gebühr nach § 92 Abs. 2 ... § 92 Abs. 1 Satz 2, die Gebühr für eine Pflegschaft eine Gebühr nach § 92 Abs. 2 nicht übersteigen." 8. In § 93a Abs. 2 wird die Angabe ...
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