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Zitierungen von § 119 Kostenordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 119 KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KostO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... erfasst werden, bei der Berechnung des Werts außer Betracht." 23. § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Festsetzung von Zwangs- und ... Betracht." 23. § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsmitteln (1) In einem Verfahren nach den ...
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