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Änderung § 67 AsylG vom 06.08.2016
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§ 67 AsylG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 06.08.2016 geltenden Fassung | § 67 AsylG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2023 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817 |
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(Textabschnitt unverändert) § 67 Erlöschen der Aufenthaltsgestattung | |
(1) 1 Die Aufenthaltsgestattung erlischt, | |
(Text alte Fassung) 1. wenn der Ausländer nach § 18 Abs. 2 und 3 zurückgewiesen oder zurückgeschoben wird, 2. wenn der Ausländer innerhalb von zwei Wochen, nachdem er um Asyl nachgesucht hat, noch keinen Asylantrag gestellt hat, | (Text neue Fassung) 1. wenn der Ausländer nach § 18 Absatz 2 und 3 zurückgewiesen oder zurückgeschoben wird, 2. wenn der Ausländer innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm der Ankunftsnachweis ausgestellt worden ist, noch keinen Asylantrag gestellt hat, |
3. im Falle der Rücknahme des Asylantrags mit der Zustellung der Entscheidung des Bundesamtes, | |
4. wenn eine nach diesem Gesetz oder nach § 60 Abs. 9 des Aufenthaltsgesetzes erlassene Abschiebungsandrohung vollziehbar geworden ist, | 4. wenn eine nach diesem Gesetz oder nach § 60 Absatz 9 des Aufenthaltsgesetzes erlassene Abschiebungsandrohung vollziehbar geworden ist, |
5. mit der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 34a, 5a. mit der Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes, 6. im Übrigen, wenn die Entscheidung des Bundesamtes unanfechtbar geworden ist. 2 Liegt in den Fällen des § 23 Absatz 1 der dem Ausländer genannte Termin bei der Außenstelle des Bundesamtes nach der sich aus Satz 1 Nummer 2 ergebenden Frist, dann erlischt die Aufenthaltsgestattung nach dieser Bestimmung erst, wenn der Ausländer bis zu diesem Termin keinen Asylantrag stellt. (2) Die Aufenthaltsgestattung tritt wieder in Kraft, wenn | |
1. ein nach § 33 Absatz 5 Satz 1 eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen wird oder | 1. ein nach § 33 Absatz 1 eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen wird oder |
2. der Ausländer den Asylantrag nach Ablauf der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Satz 2 genannten Frist stellt. |
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