interne Verweise§ 75 AsylG Aufschiebende Wirkung der Klage (vom 31.10.2024) ... Entscheidungen nach diesem Gesetz hat nur in den Fällen des § 38 Absatz 1 sowie des § 73b Absatz 7 Satz 1 aufschiebende Wirkung. Die Klage gegen Maßnahmen des Verwaltungszwangs (§ 73b ... 7 Satz 1 aufschiebende Wirkung. Die Klage gegen Maßnahmen des Verwaltungszwangs ( § 73b Absatz 5 ) hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Klage gegen Entscheidungen des ...
§ 77 AsylG Entscheidung des Gerichts (vom 01.01.2023) ... (2) Das Gericht kann außer in den Fällen des § 38 Absatz 1 und des § 73b Absatz 7 bei Klagen gegen Entscheidungen nach diesem Gesetz im schriftlichen Verfahren durch Urteil ...
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 26 AufenthG Dauer des Aufenthalts (vom 27.02.2024) ... angerechnet wird, 2. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht nach § 73b Absatz 3 des Asylgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme ... angerechnet wird, 2. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht nach § 73b Absatz 3 des Asylgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme ...
§ 79 AufenthG Entscheidung über den Aufenthalt (vom 01.01.2023) ... eingeleitet wurde, oder 3. bei dem ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren nach § 73b des Asylgesetzes eingeleitet wurde, ist die Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels ...
§ 104 AufenthG Übergangsregelungen (vom 27.02.2024) ... einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative gleich. § 73b des Asylgesetzes gilt entsprechend. (10) Für Betroffene nach § 73b Absatz 1, die als nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFamiliennachzugsneuregelungsgesetz
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1147
Artikel 1 FamNachzNG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... 2 genannten Straftaten eingeleitet wurde, oder 3. bei dem ein Widerrufsverfahren nach § 73b Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes oder ein Rücknahmeverfahren nach § 73b Absatz 3 des Asylgesetzes eingeleitet wurde, ... nach § 73b Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes oder ein Rücknahmeverfahren nach § 73b Absatz 3 des Asylgesetzes eingeleitet wurde, ist die Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels ...
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes ... und Rücknahme der Rechtsstellung". c) Die Angaben zu den §§ 73 bis 74 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Widerrufs- und ... Widerruf von Familienasyl und internationalem Schutz für Familienangehörige § 73b Widerrufs- und Rücknahmeverfahren § 73c Ausländische Anerkennung als ... Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung". 17. Die §§ 72 bis 73c werden wie folgt gefasst: „§ 72 Erlöschen (1) Die ... Schutz zuerkannt werden könnte. § 26 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 73b Widerrufs- und Rücknahmeverfahren (1) Das Bundesamt prüft den Widerruf oder ... der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen. Die §§ 73 bis 73b gelten entsprechend." 18. § 74 wird wie folgt geändert: a) ... folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der §§ 73, 73b und 73c" durch die Wörter „des § 73b Absatz 7 Satz 1" ersetzt. ... die Wörter „der §§ 73, 73b und 73c" durch die Wörter „des § 73b Absatz 7 Satz 1" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „(§ 73 Absatz 3a ... Satz 2 werden die Wörter „(§ 73 Absatz 3a Satz 3)" durch die Angabe „( § 73b Absatz 5 )" ersetzt. 20. § 77 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... „(2) Das Gericht kann außer in den Fällen des § 38 Absatz 1 und des § 73b Absatz 7 bei Klagen gegen Entscheidungen nach diesem Gesetz im schriftlichen Verfahren durch Urteil ...
Artikel 2 AsylVfBG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... gefasst: „2. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht nach § 73b Absatz 3 des Asylgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme ... wie folgt gefasst: „3. bei dem ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren nach § 73b des Asylgesetzes eingeleitet ...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
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