interne Verweise§ 73b AsylG Widerrufs- und Rücknahmeverfahren (vom 27.02.2024) ... Das Bundesamt prüft den Widerruf oder die Rücknahme nach § 73 und § 73a , sobald es Kenntnis von Umständen oder Tatsachen erhält, die einen Widerruf oder eine ...
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes ... und Rücknahme der Rechtsstellung". c) Die Angaben zu den §§ 73 bis 74 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Widerrufs- und ... ersetzt: „§ 73 Widerrufs- und Rücknahmegründe § 73a Gründe für einen Widerruf von Familienasyl und internationalem Schutz für ... Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung". 17. Die §§ 72 bis 73c werden wie folgt gefasst: „§ 72 Erlöschen (1) Die ... 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes ist zurückzunehmen, wenn sie fehlerhaft ist. § 73a Gründe für einen Widerruf von Familienasyl und internationalem Schutz für ... (1) Das Bundesamt prüft den Widerruf oder die Rücknahme nach § 73 und § 73a , sobald es Kenntnis von Umständen oder Tatsachen erhält, die einen Widerruf oder eine ... Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen. Die §§ 73 bis 73b gelten entsprechend." 18. § 74 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... und der Flüchtlingseigenschaft" angefügt. m) Nach der Angabe zu § 73a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 73b Widerruf und ... vorliegen." d) Absatz 7 wird aufgehoben. 48. Nach § 73a werden die folgenden §§ 73b und 73c eingefügt: „§ 73b ...
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
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