Tools:
Update via:
§ 3 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-gbautDV)
V. v. 21.01.2004 BGBl. I S. 105; zuletzt geändert durch Artikel 64 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 2030-7-25-1 Beamte
|
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 2030-7-25-1 Beamte
|
§ 3 Einstellungsbehörden
Einstellungsbehörden sind
- 1.
- für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und
- 2.
- für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung die Wehrbereichsverwaltung West.
Text in der Fassung des Artikels 59 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020
Anzeige
Frühere Fassungen von § 3 LAP-gbautDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 59 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 40 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
aktuell | vor 08.09.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 LAP-gbautDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LAP-gbautDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gbautDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 59 11. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
... In § 3 Satz 1 Nummer 1 und § 19 Absatz 5 Satz 3 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 40 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
... In § 3 Satz 1 Nummer 1 sowie § 19 Absatz 5 Satz 3 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6413/a89167.htm