Artikel 1 bis 9 - Reformgesetz (ReföDG k.a.Abk.)

G. v. 24.02.1997 BGBl. I S. 322; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 01.07.1997; FNA: 2030-1-8 Beamte
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Artikel 1 bis 9 (Änderungsvorschrift)


Artikel 1 bis 9 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 1 bis 9 Reformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 bis 9 ReföDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ReföDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 ReföDG Schlußvorschriften (vom 23.02.2006)
...  § 2 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Die auf Artikel 9 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der ... a und Nr. 12, soweit § 95 Abs. 2 (Soldatenversorgungsgesetz) eingefügt wird, Artikel 9 Nr. 6 sowie Artikel 10 in Kraft. § 4 (aufgehoben) ...


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