interne Verweise§ 92 BinSchG ... Zusammenstoß von Binnenschiffen bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 92a bis 92f . (2) Fügt ein Schiff durch Ausführung oder Unterlassung eines Manövers ... daß ein Zusammenstoß stattfindet, so finden die Vorschriften der §§ 92a bis 92f entsprechende Anwendung. (3) Als Schiffe im Sinne dieser Vorschriften sind auch ...
§ 118 BinSchG ... Ersatzansprüche aus dem Zusammenstoß von Schiffen (§§ 92 bis 92f ) verjähren mit Ablauf von zwei Jahren seit dem Ereignis. (2) ...
§ 131 BinSchG (vom 01.07.2019) ... die vorhergehenden Bestimmungen dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 4 bis 5n, 92 bis 92f , 118 keine Anwendung. (4) Das gleiche gilt bezüglich des Betriebes von ...
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