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Zitierungen von § 37 LAP-gntDAIVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 LAP-gntDAIVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gntDAIVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 LAP-gntDAIVV Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Studien (vom 30.08.2008)
... Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen sind die §§ 37 und 38 entsprechend anzuwenden. Über die Folgen entscheidet die Stelle, die die Aufgabe des ...
§ 25 LAP-gntDAIVV Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2 sowie die §§ 9 bis 24 und 28 bis 43 sind entsprechend anzuwenden. (3) Nach bestandener Aufstiegsprüfung ...
§ 28 LAP-gntDAIVV Zwischenprüfung
... obliegen der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; die §§ 37 und 38 sind entsprechend anzuwenden. (5) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei ...
§ 34 LAP-gntDAIVV Schriftliche Modulabschlussprüfungen (vom 30.08.2008)
... und Anwärter verspätet zu einer Aufsichtsarbeit und wird nicht nach § 37 verfahren, gilt die versäumte Zeit als Bearbeitungszeit. (8) Eine nicht bestandene ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
V. v. 19.08.2008 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 2. LAP-gntDAIVVÄndV
... Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen sind die §§ 37 und 38 entsprechend anzuwenden. Über die Folgen entscheidet die Stelle, die die Aufgabe des ... und Anwärter verspätet zu einer Aufsichtsarbeit und wird nicht nach § 37 verfahren, gilt die versäumte Zeit als Bearbeitungszeit. (8) Eine nicht ...
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