Zitierungen von § 39 LAP-gntDAIVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 LAP-gntDAIVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gntDAIVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 LAP-gntDAIVV Bewertung während der Praktika (vom 30.08.2008)
... mindestens für einen Monat zugewiesen sind, eine schriftliche Bewertung nach § 39  ...
§ 25 LAP-gntDAIVV Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2 sowie die §§ 9 bis 24 und 28 bis 43 sind entsprechend anzuwenden. (3) Nach bestandener Aufstiegsprüfung ...
§ 28 LAP-gntDAIVV Zwischenprüfung
... (5) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Prüfenden unabhängig voneinander nach § 39 bewertet. Die Zweitprüferin oder der Zweitprüfer kann Kenntnis von der Bewertung der ...
§ 33 LAP-gntDAIVV Diplomarbeit (vom 30.08.2008)
... bestimmt die Zweitprüferin oder den Zweitprüfer. Für die Bewertung ist § 39 entsprechend anzuwenden. Weichen die Bewertungen einer Diplomarbeit um nicht mehr als drei ...
§ 34 LAP-gntDAIVV Schriftliche Modulabschlussprüfungen (vom 30.08.2008)
... werden durch zwei Prüferinnen bzw. Prüfer unabhängig voneinander nach § 39 bewertet. Die Erstprüfung erfolgt durch eine oder einen hauptamtlich Lehrenden des ...
§ 36 LAP-gntDAIVV Mündliche Abschlussprüfung (vom 30.08.2008)
... überschreiten. (3) Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 39 ; die Fachprüferin oder der Fachprüfer schlägt jeweils die Bewertung vor. Das ...
§ 41 LAP-gntDAIVV Zeugnis
... bestanden haben, ein Prüfungszeugnis, das mindestens die Abschlussnote sowie die nach § 39 Abs. 1 Satz 2 errechnete Durchschnittspunktzahl enthält. Ist die Prüfung nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
V. v. 19.08.2008 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 2. LAP-gntDAIVVÄndV
... mindestens für einen Monat zugewiesen sind, eine schriftliche Bewertung nach § 39 abgegeben." 23. § 25 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... werden durch zwei Prüferinnen bzw. Prüfer unabhängig voneinander nach § 39 bewertet. Die Erstprüfung erfolgt durch eine oder einen hauptamtlich Lehrenden des ... (3) Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 39 ; die Fachprüferin oder der Fachprüfer schlägt jeweils die Bewertung vor. Das ... die die Mitglieder der Prüfungskommission unterschreiben." 33. Dem § 39 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Setzt sich eine Modulprüfung aus ...


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