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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.02.2008 aufgehoben
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Anlage I - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)
G. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 2882; aufgehoben durch § 24 G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 220
Geltung ab 25.09.1998; FNA: 9022-10 Funkrecht
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Geltung ab 25.09.1998; FNA: 9022-10 Funkrecht
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Anlage I Erläuterndes Verzeichnis der wesentlichen Schutzanforderungen
Anlage I wird in 1 Vorschrift zitiert
Der Höchstwert der von den Geräten ausgehenden elektromagnetischen Störungen muß so bemessen sein, daß der Betrieb insbesondere folgender Geräte nicht beeinträchtigt wird:
Die für einen bestimmungsgemäßen Betrieb des Gerätes erforderlichen Angaben müssen in der beigefügten Gebrauchsanweisung enthalten sein.
- a)
- private Ton- und Fernsehrundfunkempfänger,
- b)
- Industrieausrüstungen,
- c)
- mobile Funkgeräte,
- d)
- kommerzielle mobile Funk- und Funktelefongeräte,
- e)
- medizinische und wissenschaftliche Apparate und Geräte,
- f)
- informationstechnische Geräte,
- g)
- Haushaltsgeräte und elektronische Haushaltsausrüstungen,
- h)
- Funkgeräte für die Luft- und Seeschiffahrt,
- i)
- elektronische Unterrichtsgeräte,
- j)
- Telekommunikationsnetze und -geräte,
- k)
- Sendegeräte für Ton- und Fernsehrundfunk,
- l)
- Leuchten und Leuchtstofflampen.
Die für einen bestimmungsgemäßen Betrieb des Gerätes erforderlichen Angaben müssen in der beigefügten Gebrauchsanweisung enthalten sein.
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Zitierungen von Anlage I EMVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I EMVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EMVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 EMVG Aufgaben und Zuständigkeiten, Beleihung und Verordnungsermächtigung (vom 08.11.2006)
... 12 und 13 und auf Einhaltung der Schutzanforderungen nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I zu prüfen und bei Nichteinhaltung die Maßnahmen nach § 8 zu veranlassen; ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6430/a89480.htm