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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.02.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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Anlage III - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)
G. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 2882; aufgehoben durch § 24 G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 220
Geltung ab 25.09.1998; FNA: 9022-10 Funkrecht
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Geltung ab 25.09.1998; FNA: 9022-10 Funkrecht
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Anlage III Voraussetzungen, die bei der Bewertung der zuständigen Stellen und der zu benennenden Stellen erfüllt sein müssen
Anlage III wird in 1 Vorschrift zitiert
Die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bestimmten Stellen müssen die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:
- 1.
- erforderliches Personal sowie entsprechende Mittel und Ausrüstungen;
- 2.
- technische Kompetenz und berufliche Integrität des Personals;
- 3.
- Unabhängigkeit der Führungskräfte und des technischen Personals von allen Kreisen, Gruppen oder Personen, die direkt oder indirekt am Markt des betreffenden Erzeugnisses interessiert sind, hinsichtlich der Durchführung der Prüfverfahren und der Erstellung der Berichte, der Ausstellung der Bescheinigungen und der Überwachungstätigkeiten gemäß der EMV-Richtlinie;
- 4.
- Einhaltung des Berufsgeheimnisses durch das Personal;
- 5.
- Abschluß einer Haftpflichtversicherung, sofern die Haftung nicht auf Grund innerstaatlicher Rechtsvorschriften vom Staat getragen wird.
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Zitierungen von Anlage III EMVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage III EMVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EMVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 EMVG Aufgaben und Zuständigkeiten, Beleihung und Verordnungsermächtigung (vom 08.11.2006)
... und rechtsfähige Personengesellschaften, die personell und sachlich entsprechend der Anlage III und der Rechtsverordnung nach Absatz 5 zur Übernahme der in diesem Gesetz vorgesehenen ... und rechtsfähige Personengesellschaften, die personell und sachlich entsprechend der Anlage III und der Rechtsverordnung nach Absatz 5 zur Übernahme der in diesem Gesetz vorgesehenen ... des Bundesrates bedarf, in Übereinstimmung mit der Richtlinie 89/336/EWG und der Anlage III die näheren Anforderungen und das Verfahren 1. für die Anerkennung von ...
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