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§ 7 - Markengesetz (MarkenG)

G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2 Warenzeichenrecht
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§ 7 Inhaberschaft



Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:

1.
natürliche Personen,

2.
juristische Personen oder

3.
Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.



 

Zitierungen von § 7 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 MarkenG Prüfung der Anmeldungserfordernisse (vom 14.01.2019)
... Gebühren in ausreichender Höhe gezahlt worden sind und 4. der Anmelder nach § 7 Inhaber einer Marke sein kann. (2) Werden nach Absatz 1 Nummer 1 ... Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück. (5) Kann der Anmelder nicht nach § 7 Inhaber einer Marke sein, so weist das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung ...
§ 49 MarkenG Verfall (vom 14.01.2019)
... Dienstleistungen zu täuschen oder 3. wenn der Inhaber der Marke nicht mehr die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllt. (3) Liegt ein Verfallsgrund nur für einen ...
§ 50 MarkenG Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (vom 14.01.2019)
... wird auf Antrag für nichtig erklärt und gelöscht, wenn sie entgegen §§ 3, 7 oder 8 eingetragen worden ist. (2) Ist die Marke entgegen § 3, 7 oder 8 ... 3, 7 oder 8 eingetragen worden ist. (2) Ist die Marke entgegen § 3, 7 oder 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 13 eingetragen worden, so kann die Eintragung nur für nichtig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Ist die Marke entgegen § 3, 7 oder 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 13 eingetragen worden, so kann die Eintragung nur für nichtig ...