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§ 49 - Markengesetz (MarkenG)
G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2 Warenzeichenrecht
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2 Warenzeichenrecht
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§ 49 Verfall
(1) 1Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag, ab dem kein Widerspruch mehr gegen sie möglich ist, innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß § 26 benutzt worden ist. 2Der Verfall einer Marke kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn nach Ende dieses Zeitraums und vor Stellung des Antrags auf Erklärung des Verfalls eine Benutzung der Marke gemäß § 26 begonnen oder wieder aufgenommen worden ist. 3Wird die Benutzung jedoch im Anschluß an einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung innerhalb von drei Monaten vor der Stellung des Antrags auf Erklärung des Verfalls begonnen oder wieder aufgenommen, so bleibt sie unberücksichtigt, sofern die Vorbereitungen für die erstmalige oder die erneute Benutzung erst stattgefunden haben, nachdem der Inhaber der Marke Kenntnis davon erhalten hat, daß der Antrag auf Erklärung des Verfalls gestellt werden könnte. 4Wird der Antrag auf Erklärung des Verfalls nach § 53 Abs. 1 beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt, so bleibt für die Berechnung der Frist von drei Monaten nach Satz 3 der Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt maßgeblich, wenn die Klage auf Erklärung des Verfalls nach § 55 Abs. 1 innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Mitteilung nach § 53 Abs. 4 erhoben wird.
(2) Die Eintragung einer Marke wird ferner auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht,
- 1.
- wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist;
- 2.
- wenn die Marke infolge ihrer Benutzung durch den Inhaber oder mit seiner Zustimmung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geeignet ist, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft dieser Waren oder Dienstleistungen zu täuschen oder
- 3.
- wenn der Inhaber der Marke nicht mehr die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllt.
(3) Liegt ein Verfallsgrund nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen vor, für die die Marke eingetragen ist, so wird die Eintragung nur für diese Waren oder Dienstleistungen für verfallen erklärt und gelöscht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) G. v. 11. Dezember 2018 BGBl. I S. 2357 m.W.v. 14. Januar 2019
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Frühere Fassungen von § 49 MarkenG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.01.2019 | Artikel 1 Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2357 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 49 MarkenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 51 MarkenG Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte (vom 14.01.2019)
... oder nichtig erklärt und gelöscht werden können: 1. Verfall nach § 49 oder 2. absolute Schutzhindernisse nach § 50. Für die ...
§ 53 MarkenG Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (vom 01.05.2020)
... Der Antrag auf Erklärung des Verfalls ( § 49 ) und der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) und älterer Rechte (§ ... nachzuweisen, dass die Eintragung der Marke mit älterem Zeitrang an diesem Tag nicht nach § 49 Absatz 1 für verfallen hätte erklärt werden können. Bei der Entscheidung ...
§ 55 MarkenG Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor den ordentlichen Gerichten (vom 18.08.2021)
... Die Klage auf Erklärung des Verfalls ( § 49 ) oder der Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte (§ 51) ist gegen den als Inhaber ... nachzuweisen, dass die Eintragung der Marke mit älterem Zeitrang an diesem Tag nicht nach § 49 Absatz 1 hätte für verfallen erklärt und gelöscht werden können. Bei der ...
§ 88 MarkenG Anwendung weiterer Vorschriften (vom 01.01.2014)
... über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 41 bis 49 ), über Prozessbevollmächtigte und Beistände (§§ 78 bis 90), über ...
§ 105 MarkenG Verfall (vom 14.01.2019)
... Die Eintragung einer Kollektivmarke wird außer aus den in § 49 genannten Verfallsgründen auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, ...
§ 106g MarkenG Verfall (vom 14.01.2019)
... Die Eintragung einer Gewährleistungsmarke wird außer aus den in § 49 genannten Verfallsgründen auf Antrag auch in den folgenden Fällen für verfallen ...
§ 115 MarkenG Schutzentziehung (vom 01.05.2022)
... An die Stelle des Antrags ( § 49 ) oder der Klage (§ 55) auf Erklärung des Verfalls einer Marke oder des Antrags auf ... auf Schutzentziehung. (2) Im Falle des Antrags oder der Klage auf Schutzentziehung nach § 49 Absatz 1 oder § 55 wegen mangelnder Benutzung tritt an die Stelle des Tages, ab dem kein Widerspruch ...
§ 120 MarkenG Nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit einer Marke (vom 01.05.2022)
... oder der Nichtigkeit. Jedoch kann die Ungültigkeit einer Marke wegen Verfalls nach § 49 Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erklärung des Verfalls nach ...
§ 158 MarkenG Übergangsvorschriften (vom 28.06.2024)
... (6) Ist der Antrag auf Löschung einer eingetragenen Marke wegen Verfalls gemäß § 49 vor dem 14. Januar 2019 gestellt oder die Löschungsklage wegen Verfalls oder aufgrund ... älterer Rechte gemäß § 51 vor diesem Zeitpunkt erhoben worden, so sind § 49 Absatz 1 , § 51 Absatz 4 Nummer 1, § 55 Absatz 3 und § 26 in ihrer bis dahin geltenden ...
Zitat in folgenden Normen
Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
§ 25 MarkenV Inhalt des Registers (vom 01.01.2024)
... a) im Fall eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes eine entsprechende Angabe, b) im Fall einer Klage auf ... c) im Fall eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes der Abschluss des Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahrens, d) ...
§ 41 MarkenV Verfall (vom 14.01.2019)
... die Erklärung der Nichtigkeit nicht beantragt wird, und 5. der Verfallsgrund nach § 49 des Markengesetzes ...
Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... gemachte Recht um jeweils 100 333 400 - Verfall ( § 49 MarkenG ) 100 333 450 - Weiterverfolgung des Verfallsantrags ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 5 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Markengesetzes
... über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 41 bis 49 ), über Prozessbevollmächtigte und Beistände (§§ 78 bis 90), über ...
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2248, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 17 DLRLJuUG Änderung des Markengesetzes
... 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Wird ein Antrag auf Schutzentziehung nach § 49 Absatz 1 wegen mangelnder Benutzung gestellt, so tritt an die Stelle des Tages der Eintragung in ...
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... „Abschnitt 3 Verzicht; Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren". 29. § 49 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... oder nichtig erklärt und gelöscht werden können: 1. Verfall nach § 49 oder 2. absolute Schutzhindernisse nach § 50. Für die ... dem Deutschen Patent- und Markenamt (1) Der Antrag auf Erklärung des Verfalls ( § 49 ) und der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) und älterer Rechte (§ ... nachzuweisen, dass die Eintragung der Marke mit älterem Zeitrang an diesem Tag nicht nach § 49 Absatz 1 für verfallen hätte erklärt werden können. Bei der Entscheidung werden nur die ... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Klage auf Erklärung des Verfalls ( § 49 ) oder der Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte (§ 51) ist gegen den als Inhaber ... nachzuweisen, dass die Eintragung der Marke mit älterem Zeitrang an diesem Tag nicht nach § 49 Absatz 1 hätte für nichtig erklärt und gelöscht werden können." ... Verfall (1) Die Eintragung einer Gewährleistungsmarke wird außer aus den in § 49 genannten Verfallsgründen auf Antrag auch in den folgenden Fällen für verfallen ... (1) An die Stelle des Antrags auf Erklärung des Verfalls einer Marke ( § 49 ) oder der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) oder älterer Rechte ... Marken der Antrag auf Schutzentziehung. (2) Wird ein Antrag auf Schutzentziehung nach § 49 Absatz 1 wegen mangelnder Benutzung gestellt, so tritt an die Stelle des Tages, ab dem kein Widerspruch ... (6) Ist der Antrag auf Löschung einer eingetragenen Marke wegen Verfalls gemäß § 49 vor dem 14. Januar 2019 gestellt oder die Löschungsklage wegen Verfalls oder aufgrund ... älterer Rechte gemäß § 51 vor diesem Zeitpunkt erhoben worden, so sind § 49 Absatz 1 , § 51 Absatz 4 Nummer 1, § 55 Absatz 3 und § 26 in ihrer bis dahin geltenden ...
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
... a) im Fall eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes eine entsprechende Angabe, b) im Fall einer Klage auf ... c) im Fall eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes der Abschluss des Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahrens, ... die Erklärung der Nichtigkeit nicht beantragt wird, und 5. der Verfallsgrund nach § 49 des Markengesetzes . § 42 Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse und älterer Rechte ...
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... gemachte Recht um jeweils 100 333 400 - Verfall ( § 49 MarkenG ) 100 333 450 - Weiterverfolgung des Verfallsantrags ...
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes
... des Schutzes. § 115 Schutzentziehung (1) An die Stelle des Antrags ( § 49 ) oder der Klage (§ 55) auf Erklärung des Verfalls einer Marke oder des Antrags auf ... Schutzentziehung. (2) Im Falle des Antrags oder der Klage auf Schutzentziehung nach § 49 Absatz 1 oder § 55 wegen mangelnder Benutzung tritt an die Stelle des Tages, ab dem kein Widerspruch ...
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