§ 135 Ansprüche wegen Verletzung
(1)
1Wer im geschäftlichen Verkehr Handlungen vornimmt, die gegen Artikel 26 der
Verordnung (EU) 2024/1143 verstoßen, kann bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
2Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
3Die Ansprüche nach Satz 1 stehen zu
- 1.
- den nach § 8 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen Berechtigten,
- 2.
- Vereinigungen im Sinne des Artikels 32 der Verordnung (EU) 2024/1143,
- 3.
- anerkannten Erzeugerorganisationen, anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und anerkannten Branchenverbänden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671; L 189 vom 27.6.2014, S. 261; L 130 vom 19.5.2016, S. 18; L 34 vom 9.2.2017, S. 41; L 106 vom 6.4.2020, S. 12), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2024/1143 geändert worden ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung, wenn deren Zielsetzung auch den Schutz gegen Verstöße nach Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143 umfasst.
4Die
§§ 18,
19,
19a und
19c gelten entsprechend.
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interne Verweise§ 158 MarkenG Übergangsvorschriften (vom 28.06.2024) ... 130 Absatz 1, 5 und 6 Satz 1, § 131 Absatz 1, § 132, § 134 Absatz 1 und 6 Satz 1, § 135 Absatz 1 sowie die §§ 138, 139 und 144 Absatz 2 in der bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAgrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 1 AgrarGeoSVAV Änderung des Markengesetzes ... Wörter „Artikel 39 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1143" ersetzt. 7. § 135 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Artikel 13 ... 130 Absatz 1, 5 und 6 Satz 1, § 131 Absatz 1, § 132, § 134 Absatz 1 und 6 Satz 1, § 135 Absatz 1 sowie die §§ 138, 139 und 144 Absatz 2 in der bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung ...
Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 4 GEigDuVeG Änderung des Markengesetzes ... § 133 Rechtsmittel". f) Die Angabe zu § 135 wird wie folgt gefasst: § 135 Ansprüche wegen Verletzung". ... f) Die Angabe zu § 135 wird wie folgt gefasst: § 135 Ansprüche wegen Verletzung". g) Die Angaben zu den §§ 138 und 139 ... Die kostenpflichtigen Tatbestände werden durch das Landesrecht bestimmt. § 135 Ansprüche wegen Verletzung (1) Wer im geschäftlichen Verkehr Handlungen ... entsprechend. § 136 Verjährung Die Ansprüche nach § 135 verjähren nach § 20." 11. § 138 wird wie folgt gefasst: ...
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
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