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Zitierungen von § 106b MarkenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106b MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 106e MarkenG Prüfung der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... nach § 37 auch zurückgewiesen, wenn sie nicht den Voraussetzungen der §§ 106a, 106b Absatz 1 oder § 106d entspricht oder wenn die Gewährleistungsmarkensatzung gegen die ...
§ 106g MarkenG Verfall (vom 14.01.2019)
... gelöscht: 1. wenn der Inhaber der Gewährleistungsmarke die Erfordernisse des § 106b nicht mehr erfüllt, 2. wenn der Inhaber der Gewährleistungsmarke keine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... 5 Gewährleistungsmarken § 106a Gewährleistungsmarken § 106b Inhaberschaft und ernsthafte Benutzung § 106c Klagebefugnis; Schadensersatz ... dieses Gesetzes anzuwenden, soweit in diesem Teil nicht etwas anderes bestimmt ist. § 106b Inhaberschaft und ernsthafte Benutzung (1) Inhaber von angemeldeten oder eingetragenen ... nach § 37 auch zurückgewiesen, wenn sie nicht den Voraussetzungen der §§ 106a, 106b Absatz 1 oder § 106d entspricht oder wenn die Gewährleistungsmarkensatzung gegen die ... gelöscht: 1. wenn der Inhaber der Gewährleistungsmarke die Erfordernisse des § 106b nicht mehr erfüllt, 2. wenn der Inhaber der Gewährleistungsmarke keine ...
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