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Zitierungen von § 106c MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106c MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
...  § 106b Inhaberschaft und ernsthafte Benutzung § 106c Klagebefugnis; Schadensersatz § 106d Gewährleistungsmarkensatzung  ... durch mindestens eine hierzu befugte Person gilt als Benutzung im Sinne des § 26. § 106c Klagebefugnis; Schadensersatz (1) Soweit in der Gewährleistungsmarkensatzung ...
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