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Synopse aller Änderungen des MarkenG am 16.05.2024
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 16. Mai 2024 durch Artikel 2 des 2. UStatGuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des MarkenG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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MarkenG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 16.05.2024 geltenden Fassung | MarkenG n.F. (neue Fassung) in der am 16.05.2024 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 153 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Anwendungsbereich § 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen § 2 Anwendung anderer Vorschriften Teil 2 Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz Abschnitt 1 Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen § 4 Entstehung des Markenschutzes § 5 Geschäftliche Bezeichnungen § 6 Vorrang und Zeitrang Abschnitt 2 Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung § 7 Inhaberschaft § 8 Absolute Schutzhindernisse § 9 Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse § 10 Notorisch bekannte Marken § 11 Agentenmarken § 12 Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang § 13 Sonstige ältere Rechte Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch § 14a Waren unter zollamtlicher Überwachung § 15 Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch § 16 Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken § 17 Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter § 18 Vernichtungs- und Rückrufansprüche § 19 Auskunftsanspruch § 19a Vorlage- und Besichtigungsansprüche § 19b Sicherung von Schadensersatzansprüchen § 19c Urteilsbekanntmachung § 19d Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften Abschnitt 4 Schranken des Schutzes § 20 Verjährung § 21 Verwirkung von Ansprüchen § 22 Ausschluß von Ansprüchen bei Bestandskraft der Eintragung einer Marke mit jüngerem Zeitrang § 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft § 24 Erschöpfung § 25 Ausschluss von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung § 26 Benutzung der Marke Abschnitt 5 Marken als Gegenstand des Vermögens § 27 Rechtsübergang § 28 Vermutung der Rechtsinhaberschaft, Zustellungen an den Inhaber § 29 Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren § 30 Lizenzen § 31 Angemeldete Marken Teil 3 Verfahren in Markenangelegenheiten Abschnitt 1 Eintragungsverfahren § 32 Erfordernisse der Anmeldung § 33 Anmeldetag, Anspruch auf Eintragung, Veröffentlichung der Anmeldung § 34 Ausländische Priorität § 35 Ausstellungspriorität § 36 Prüfung der Anmeldungserfordernisse § 37 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse; Bemerkungen Dritter § 38 Beschleunigte Prüfung § 39 Zurücknahme, Einschränkung und Berichtigung der Anmeldung § 40 Teilung der Anmeldung § 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation § 42 Widerspruch § 43 Einrede mangelnder Benutzung, Entscheidung über den Widerspruch § 44 Eintragungsbewilligungsklage Abschnitt 2 Berichtigung, Teilung, Schutzdauer und Verlängerung § 45 Berichtigung des Registers und von Veröffentlichungen § 46 Teilung der Eintragung § 47 Schutzdauer und Verlängerung Abschnitt 3 Verzicht; Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren § 48 Verzicht § 49 Verfall § 50 Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse § 51 Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte § 52 Wirkungen des Verfalls und der Nichtigkeit § 53 Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt § 54 Beitritt zum Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren § 55 Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor den ordentlichen Gerichten Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt § 56 Zuständigkeiten im Deutschen Patent- und Markenamt § 57 Ausschließung und Ablehnung § 58 Gutachten § 59 Ermittlung des Sachverhalts, rechtliches Gehör § 60 Ermittlungen, Anhörungen, Niederschrift § 61 Beschlüsse, Rechtsmittelbelehrung § 62 Akteneinsicht, Registereinsicht § 62a Datenschutz § 63 Kosten der Verfahren § 64 Erinnerung § 64a Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt § 65 Rechtsverordnungsermächtigung § 65a Verwaltungszusammenarbeit Abschnitt 5 Verfahren vor dem Bundespatentgericht § 66 Beschwerde § 67 Beschwerdesenate, Öffentlichkeit der Verhandlung § 68 Beteiligung des Präsidenten oder der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts § 69 Mündliche Verhandlung § 70 Entscheidung über die Beschwerde § 71 Kosten des Beschwerdeverfahrens § 72 Ausschließung und Ablehnung § 73 Ermittlung des Sachverhalts, Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 74 Beweiserhebung § 75 Ladungen § 76 Gang der Verhandlung § 77 Niederschrift § 78 Beweiswürdigung, rechtliches Gehör § 79 Verkündung, Zustellung, Begründung § 80 Berichtigungen § 81 Vertretung, Vollmacht § 81a Verfahrenskostenhilfe § 82 Anwendung weiterer Vorschriften, Anfechtbarkeit, Akteneinsicht Abschnitt 6 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof § 83 Zugelassene und zulassungsfreie Rechtsbeschwerde § 84 Beschwerdeberechtigung, Beschwerdegründe § 85 Förmliche Voraussetzungen § 86 Prüfung der Zulässigkeit § 87 Mehrere Beteiligte § 88 Anwendung weiterer Vorschriften § 89 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde § 89a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 90 Kostenentscheidung Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften § 91 Wiedereinsetzung § 91a Weiterbehandlung der Anmeldung § 92 Wahrheitspflicht § 93 Amtssprache und Gerichtssprache § 93a Entschädigung von Zeugen, Vergütung von Sachverständigen § 94 Zustellungen; Verordnungsermächtigung § 95 Rechtshilfe § 95a Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung § 96 Inlandsvertreter § 96a Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Teil 4 Kollektivmarken § 97 Kollektivmarken § 98 Inhaberschaft § 99 Eintragbarkeit von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken § 100 Schranken des Schutzes, Benutzung § 101 Klagebefugnis, Schadensersatz § 102 Kollektivmarkensatzung § 103 Prüfung der Anmeldung § 104 Änderung der Kollektivmarkensatzung § 105 Verfall § 106 Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse Teil 5 Gewährleistungsmarken § 106a Gewährleistungsmarken § 106b Inhaberschaft und ernsthafte Benutzung § 106c Klagebefugnis; Schadensersatz § 106d Gewährleistungsmarkensatzung § 106e Prüfung der Anmeldung § 106f Änderung der Gewährleistungsmarkensatzung § 106g Verfall § 106h Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse Teil 6 Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken Abschnitt 1 Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen § 107 Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprachen § 108 Antrag auf internationale Registrierung § 109 Gebühren § 110 Vermerk in den Akten, Eintragung im Register § 111 Nachträgliche Schutzerstreckung § 112 Wirkung der internationalen Registrierung und der nachträglichen Schutzerstreckung § 113 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse § 114 Widerspruch gegen eine international registrierte Marke § 115 Schutzentziehung § 116 Widerspruch aufgrund einer international registrierten Marke und Antrag oder Klage auf Erklärung der Nichtigkeit aufgrund einer international registrierten Marke § 117 Ausschluss von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung § 118 Umwandlung einer internationalen Registrierung Abschnitt 2 Unionsmarken § 119 Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes § 120 Nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit einer Marke § 121 Umwandlung von Unionsmarken § 122 Unionsmarkenstreitsachen; Unionsmarkengerichte § 123 Unterrichtung der Kommission § 124 Örtliche Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte § 125 Insolvenzverfahren § 125a Erteilung der Vollstreckungsklausel Teil 7 Geographische Herkunftsangaben Abschnitt 1 Schutz geographischer Herkunftsangaben § 126 Als geographische Herkunftsangaben geschützte Namen, Angaben oder Zeichen § 127 Schutzinhalt § 128 Ansprüche wegen Verletzung § 129 Verjährung Abschnitt 2 Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 § 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren § 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren § 132 Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren § 133 Rechtsmittel § 133a (aufgehoben) § 134 Überwachung § 135 Ansprüche wegen Verletzung § 136 Verjährung Abschnitt 3 Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen § 137 Nähere Bestimmungen zum Schutz einzelner geographischer Herkunftsangaben § 138 Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 § 139 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; Verordnungsermächtigung Teil 8 Verfahren in Kennzeichenstreitsachen § 140 Kennzeichenstreitsachen § 141 Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb § 142 Streitwertbegünstigung Teil 9 Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr Abschnitt 1 Straf- und Bußgeldvorschriften § 143 Strafbare Kennzeichenverletzung § 143a Strafbare Verletzung der Unionsmarke § 144 Strafbare Benutzung geographischer Herkunftsangaben § 145 Bußgeldvorschriften Abschnitt 2 Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr § 146 Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten § 147 Einziehung, Widerspruch, Aufhebung der Beschlagnahme § 148 Zuständigkeiten, Rechtsmittel § 149 Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme § 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 § 151 Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben Teil 10 Übergangsvorschriften § 152 Anwendung dieses Gesetzes § 153 Schranken für die Geltendmachung von Verletzungsansprüchen § 154 Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Konkursverfahren § 155 Lizenzen § 156 Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse § 157 Löschung einer eingetragenen Marke wegen des Bestehens älterer Rechte § 158 Übergangsvorschriften § 159 Schutzdauer und Verlängerung | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 160 Geändertes Unionsrecht |
§ 160 (neu) | § 160 Geändertes Unionsrecht |
(1) Wird eine in einer Vorschrift dieses Gesetzes oder in einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung (innerstaatliche Vorschrift) genannte Vorschrift eines unmittelbar geltenden Rechtsakts der Europäischen Union aufgehoben oder für nicht mehr anwendbar erklärt, bleibt für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 143a, 144 Absatz 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 3 bis 5, und nach § 145 Absatz 2, die bis zum Zeitpunkt der Aufhebung oder der Nichtanwendung begangen worden sind, die bis dahin geltende innerstaatliche Vorschrift abweichend von § 2 Absatz 3 des Strafgesetzbuches und von § 4 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten weiter anwendbar. (2) 1 Durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Bundesministerium der Justiz in einer innerstaatlichen Vorschrift den Verweis auf eine Vorschrift in einem Rechtsakt 1. der Europäischen Union ändern, soweit es zur Anpassung an eine Änderung dieser Vorschrift erforderlich ist, 2. der Europäischen Union, die durch eine inhaltsgleiche Vorschrift der Europäischen Union ersetzt worden ist, durch den Verweis auf die ersetzende Vorschrift anpassen. 2 Soweit der Rechtsakt im Sinne des Absatzes 1 den Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel betrifft, ist für den Erlass der Rechtsverordnung nach Satz 1 das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz zuständig. |
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