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Zitierungen von § 21 MarkenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 119 MarkenG Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes (vom 01.05.2022)
... einer nach diesem Gesetz eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang geltend gemacht, so ist § 21 Absatz 1 entsprechend anzuwenden; 4. wird ein Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke ...
§ 153 MarkenG Schranken für die Geltendmachung von Verletzungsansprüchen
... oder notorische Bekanntheit erworbenen Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung ist § 21 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die in § 21 Abs. 1 und 2 vorgesehene Frist von ... Bezeichnung ist § 21 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die in § 21 Abs. 1 und 2 vorgesehene Frist von fünf Jahren mit dem 1. Januar 1995 zu laufen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... einer nach diesem Gesetz eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang geltend gemacht, so ist § 21 Absatz 1 entsprechend anzuwenden; 4. wird ein Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke ...
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes
... einer nach diesem Gesetz eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang geltend gemacht, so ist § 21 Absatz 1 entsprechend anzuwenden; 4. wird ein Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6437/v89537.htm