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Zitierungen von § 32 MarkenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 MarkenG Anmeldetag, Anspruch auf Eintragung, Veröffentlichung der Anmeldung (vom 18.08.2021)
... Anmeldetag einer Marke ist der Tag, an dem der Anmelder die Anmeldung mit den Angaben nach § 32 Absatz 2 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht hat. Der Eingang der Anmeldeunterlagen ... (3) Die Anmeldung einer Marke, die sämtliche Angaben nach § 32 Absatz 2 enthält, wird einschließlich solcher Angaben veröffentlicht, die es erlauben, die ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Bekanntmachung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 05.10.2004 BGBl. I S. 2599; zuletzt geändert durch B. v. 29.10.2020 BGBl. I S. 2336
Bekanntmachung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 09.04.2009 BGBl. I S. 815
Sonstige
Bekanntmachung der Änderung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 02.05.2016 BGBl. I S. 1137
Bekanntmachung der Änderung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 14.11.2017 BGBl. I S. 3807
Bekanntmachung der Änderung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 23.10.2018 BGBl. I S. 1843
Bekanntmachung der Änderung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 29.10.2020 BGBl. I S. 2336
Zitat in folgenden Normen
Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
§ 15 MarkenV Fremdsprachige Anmeldungen, Darstellungen mit nichtlateinischen Schriftzeichen (vom 14.01.2019)
... Anmeldetag nach § 33 Absatz 1 des Markengesetzes zuerkannt, sofern die Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 des Markengesetzes erfüllt sind. (2) Enthält die Darstellung der Marke ...
Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 331 000 - bei elektronischer Anmeldung ... pro Klasse 331 300 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 100 331 400 - für eine Kollektiv- oder ... 1 MarkenG) 334 500 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 300 334 600 - für eine Kollektiv- oder ... vierten Klasse 334 700 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 100 334 800 - für eine Kollektiv- oder ... 1 MarkenG) 335 200 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 300 335 300 - für eine Kollektiv- oder ... vierten Klasse 335 400 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 100 335 500 - für eine Kollektiv- oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Artikel 4 DesignGuaÄndG Änderung des Markengesetzes
... gefasst: „(3) Die Anmeldung einer Marke, die sämtliche Angaben nach § 32 Absatz 2 enthält, wird einschließlich solcher Angaben veröffentlicht, die es ...
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... des bei der Eintragung benannten Lizenznehmers oder seines Rechtsnachfolgers." 18. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... Der Anmeldetag einer Marke ist der Tag, an dem der Anmelder die Anmeldung mit den Angaben nach § 32 Absatz 2 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht hat. Der Eingang der Anmeldeunterlagen bei einem ...
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 331 000 - bei elektronischer Anmeldung ... pro Klasse 331 300 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 100 331 400 - für eine Kollektiv- oder ... 1 MarkenG) 334 500 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 300 334 600 - für eine Kollektiv- oder ... vierten Klasse 334 700 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 100 334 800 - für eine Kollektiv- oder ... 1 MarkenG) 335 200 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 300 335 300 - für eine Kollektiv- oder ... pro Klasse 335 400 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 100 335 500 - für eine Kollektiv- oder ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... nach § 33 Absatz 1 des Markengesetzes zuerkannt, sofern die Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 des Markengesetzes erfüllt sind. (2) Enthält die Wiedergabe der ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 206 10. ZustAnpV Änderung des Markengesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 2 Nummer 7 und 8, § 32 Absatz 1 Satz 2, § 33 Absatz 1 Nummer 2, § 34 Absatz 2, § 35 Absatz 2 und 3, § ...
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 8 2. PatRMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... Abs. 1 MarkenG) 334.500 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 300 334.600 - für eine Kollektiv- oder ... der vierten Klasse 334.700 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 100 334.800 - für eine Kollektiv- oder ... 122 Abs. 1 MarkenG) 335.200 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 300 335.300 - für eine Kollektiv- oder ... der vierten Klasse 335.400 - für eine Marke ( § 32 MarkenG ) 100 335.500 - für eine Kollektiv- oder ...
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