Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 64 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 61 MarkenG Beschlüsse, Rechtsmittelbelehrung (vom 01.10.2016)
... Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für den Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 64 ...
§ 66 MarkenG Beschwerde (vom 14.01.2019)
... Beschlüsse der Markenstellen und der Markenabteilungen findet unbeschadet der Vorschrift des § 64 die Beschwerde an das Bundespatentgericht statt. Die Beschwerde steht den am Verfahren ... und Markenamt schriftlich einzulegen. (3) Ist über eine Erinnerung nach § 64 innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Einlegung nicht entschieden worden und hat der ...
§ 158 MarkenG Übergangsvorschriften (vom 28.06.2024)
... Erinnerungen und Beschwerden, die vor dem 1. Oktober 2009 eingelegt worden sind, gelten die §§ 64 und 66 in der bis zum 1. Oktober 2009 geltenden Fassung. Für mehrseitige Verfahren, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
§ 3 PatKostG Fälligkeit der Gebühren (vom 01.05.2022)
... höheren Gebühr führt. Legt der Erinnerungsführer gemäß § 64 Abs. 6 Satz 2 des Markengesetzes Beschwerde ein, hat er eine Beschwerdegebühr nicht zu entrichten. (2) ...
§ 6 PatKostG Zahlungsfristen, Folgen der Nichtzahlung (vom 13.02.2010)
... nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so gilt auch die von ihm nach § 64 Abs. 6 Satz 2 des Markengesetzes eingelegte Beschwerde als ...
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... Sonstige Anträge 333 000 Erinnerungsverfahren ( § 64 MarkenG ) 150 333 050 Weiterbehandlungsgebühr (§ ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
Artikel 3 PatRMoG Änderung des Markengesetzes
... mit älterem Zeitrang nach § 5 in Verbindung mit § 12". 3. § 64 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 ... der Markenstellen und der Markenabteilungen findet unbeschadet der Vorschrift des § 64 die Beschwerde an das Patentgericht statt." 5. § 94 Abs. 1 Nr. 1 wird wie ... und Beschwerden, die vor dem 1. Oktober 2009 eingelegt worden sind, gelten die §§ 64 und 66 in der bis zum 1. Oktober 2009 geltenden Fassung. Für mehrseitige Verfahren, bei denen ...
Artikel 4 PatRMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... zur höheren Gebühr führt. Legt der Erinnerungsführer gemäß § 64 Abs. 6 Satz 2 des Markengesetzes Beschwerde ein, hat er eine Beschwerdegebühr nicht zu ... nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so gilt auch die von ihm nach § 64 Abs. 6 Satz 2 des Markengesetzes eingelegte Beschwerde als zurückgenommen."  ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... durch das Wort „Bundespatentgerichts" ersetzt. 43. § 64 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird das Wort „Patentamt" ... Erinnerungen und Beschwerden, die vor dem 1. Oktober 2009 eingelegt worden sind, gelten die §§ 64 und 66 in der bis zum 1. Oktober 2009 geltenden Fassung. Für mehrseitige Verfahren, bei denen ...
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... Sonstige Anträge 333 000 Erinnerungsverfahren ( § 64 MarkenG ) 150 333 050 Weiterbehandlungsgebühr (§ ...