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Zitierungen von § 101 MarkenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 101 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... den Inhaber der Kollektivmarke gilt als Benutzung im Sinne des § 26." 77. In § 101 Absatz 1 wird das Wort „Markensatzung" durch das Wort „Kollektivmarkensatzung" ...
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