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§ 1 - Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr (BwFahnenAnO k.a.Abk.)
§ 1
Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 X 100) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
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