Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 18 - Milchaufgabevergütungsverordnung (MAVV)

neugefasst durch B. v. 24.07.1987 BGBl. I S. 1699; aufgehoben durch Artikel 59 G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Geltung ab 01.04.1987; FNA: 7847-13-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 18 Inkrafttreten, Übergangsregelung



(1) (Inkrafttreten)

(2) Abweichend von § 5 wird bei den Bewilligungsbescheiden, die den Erzeugern bis zum 15. Juli 1984 zugegangen sind, die Referenzmenge mit Ablauf des 15. August 1984 freigesetzt.



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