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§ 5d - Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG)
neugefasst durch B. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1720; zuletzt geändert durch Artikel 406 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7847-26 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7847-26 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 5d Erhöhung der Zahlungsansprüche ab dem Jahr 2013
(1) Jeder Zahlungsanspruch in einer Region für das Jahr 2012 erhöht sich mit Wirkung ab dem Jahr 2013 - vorbehaltlich der Anwendung einer nach den oder im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen oder der unionsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Kürzung der Zahlungsansprüche - um den Betrag, der sich bei Teilung des Anteils der jeweiligen Region am sechsten Erhöhungsbetrag durch die Zahl aller Zahlungsansprüche in dieser Region für das Jahr 2012 ergibt (regionaler Erhöhungswert). Für die Berechnung des regionalen Erhöhungswertes werden nachträgliche Änderungen für das Jahr 2012 nicht berücksichtigt. Der regionale Erhöhungswert einer Region wird von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Für die auf das Jahr 2012 folgenden Jahre ist § 6 Absatz 2 Nummer 2 entsprechend anzuwenden.
(2) § 5 Absatz 6 gilt für den regionalen Erhöhungswert entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung G. v. 22. Dezember 2011 BGBl. I S. 3044 m.W.v. 1. April 2012
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Frühere Fassungen von § 5d BetrPrämDurchfG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2012 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044 |
aktuell vorher | 27.07.2010 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.07.2010 BGBl. I S. 953 |
aktuell | vor 27.07.2010 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5d BetrPrämDurchfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5d BetrPrämDurchfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrPrämDurchfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BetrPrämDurchfG Nationale Reserve und Härtefälle (vom 27.07.2010)
... aus § 5 Absatz 6, auch in Verbindung mit § 5b Absatz 3, § 5c Absatz 2 oder § 5d Absatz 2, ergebenden Fälle, festsetzen zu ...
§ 6 BetrPrämDurchfG Anpassung der Zahlungsansprüche (vom 01.04.2012)
... in einer Region für das Jahr 2009 (Startwert) ist - unbeschadet der §§ 5b bis 5d - bis einschließlich des Jahres 2013 (Anpassungsjahre) nach dem in Anlage 3 bestimmten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 953
Artikel 1 BetrPrämDurchfGuaÄndG Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
... aus § 5 Absatz 6, auch in Verbindung mit § 5b Absatz 3, § 5c Absatz 2 oder § 5d Absatz 2, ergebenden Fälle, festsetzen zu können." 5. § 4 wird wie ... 3b und 3c" ersetzt. 6. Nach § 5a werden die folgenden §§ 5b bis 5d eingefügt: „§ 5b Stärkekartoffelerhöhungsbetrag für das ... entsprechend. *) Amtlicher Hinweis: www.ebundesanzeiger.de § 5d Erhöhung der Zahlungsansprüche ab dem Jahr 2013 (1) Jeder Zahlungsanspruch ... das Jahr 2009 (Startwert) ist" die Wörter „- unbeschadet der §§ 5b bis 5d -" eingefügt, bb) in Satz 3 die Angabe „§ 5 Abs. 4b" durch ...
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