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§ 2a - Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG)
neugefasst durch B. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1720; zuletzt geändert durch Artikel 406 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7847-26 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7847-26 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 2a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze G. v. 21. Juli 2010 BGBl. I S. 953 m.W.v. 27. Juli 2010
Frühere Fassungen von § 2a BetrPrämDurchfG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.07.2010 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.07.2010 BGBl. I S. 953 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2a BetrPrämDurchfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a BetrPrämDurchfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrPrämDurchfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BetrPrämDurchfG Nationale Reserve und Härtefälle (vom 27.07.2010)
... Verbindung mit Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, gekürzt um den sich nach § 2a ergebenden Betrag, mit Wirkung für das Jahr 2005 angepasst nach Artikel 145 Buchstabe i in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 953
Artikel 1 BetrPrämDurchfGuaÄndG Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
... die einheitliche Betriebsprämie bildet jedes Land eine Region." 3. § 2a wird aufgehoben. 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
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