Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 1 BVLG vom 13.03.2008

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 VSchDDVG am 13. März 2008 und Änderungshistorie des BVLG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 1 BVLG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.03.2008 geltenden Fassung
§ 1 BVLG n.F. (neue Fassung)
in der am 16.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Rechtsform, Name


(Text alte Fassung)

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ein "Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" (Bundesamt) als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.

(Text neue Fassung)

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) ist ein 'Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit' (Bundesamt) als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.

 

 
Anzeige