Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
- 7.
- Qualitätsmanagement,
- 8.
- Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 9.
- manuelles und maschinelles Spanen, Trennen und Umformen,
- 10.
- Fügen,
- 11.
- Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten,
- 12.
- Messen und Prüfen elektrischer Größen,
- 13.
- Installieren und Testen von Hard- und Softwarekomponenten,
- 14.
- Aufbauen und Prüfen von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Steuerungen,
- 15.
- Programmieren mechatronischer Systeme,
- 16.
- Zusammenbauen von Baugruppen und Komponenten zu Maschinen und Systemen,
- 17.
- Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen und Anlagen, Transportieren und Sichern,
- 18.
- Prüfen und Einstellen von Funktionen an mechatronischen Systemen,
- 19.
- Inbetriebnehmen und Bedienen mechatronischer Systeme,
- 20.
- Instandhalten mechatronischer Systeme.