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Eingangsformel - Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im deutsch-rumänischen Wechselverkehr mit Binnenschiffen (ROMBinSchZustV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 5 Satz 2 des Gesetzes vom 19. April 1993 zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die Schiffahrt auf den Binnenwasserstraßen (BGBl. 1993 II S. 770) verordnet das Bundesministerium für Verkehr: