Tools:
Update via:
Zitierungen von § 31 SchKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 SchKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 SchKG Beratung zur vertraulichen Geburt (vom 01.05.2014)
... machen kann, sowie 6. die Information über das Verfahren nach den §§ 31 und 32. (3) Durch die Information nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 soll die ...
§ 32 SchKG Familiengerichtliches Verfahren (vom 01.05.2014)
... und zivilgesellschaftliche Aufgaben dem Kind die Einsicht in seinen Herkunftsnachweis nach § 31 Absatz 4, entscheidet das Familiengericht auf Antrag des Kindes über dessen Einsichtsrecht. ... das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, 3. der nach § 31 Absatz 3 Satz 1 benannte Verfahrensstandschafter. Das Gericht kann die Mutter ...
Zitat in folgenden Normen
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
neugefasst durch B. v. 21.06.2021 BGBl. I S. 2010
§ 9 AdVermiG Anspruch auf Adoptionsbegleitung (vom 01.04.2021)
... Begleitung des vertraulich geborenen Kindes bei der Einsichtnahme in den Herkunftsnachweis nach § 31 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes . (3) Die Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2 Absatz 1 und 3, § 2a ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Adoptionshilfe-Gesetz
G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
Artikel 1 AdHiG Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
... Begleitung des vertraulich geborenen Kindes bei der Einsichtnahme in den Herkunftsnachweis nach § 31 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes . (3) Die Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2 Absatz 1 und 3, § 2a Absatz 4) hat ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Artikel 1 2. SchKGÄndG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... ihrem Bereich mit." 15. In § 28 Absatz 1 und 2, § 29 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „den §§ 3 und 8" durch die Wörter ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6462/v187470.htm