§ 1 Durchführung der allgemeinen Wahlstatistik
Das Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ist unter Wahrung des Wahlgeheimnisses statistisch auszuwerten; die Auswertung ist zu veröffentlichen.
interne Verweise§ 2 WStatG Art der Statistik ... Aus dem Ergebnis der Wahlen gemäß § 1 sind unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten Wahlbezirken repräsentative ...
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