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§ 2 - Wahlstatistikgesetz (WStatG)
Artikel 1 G. v. 21.05.1999 BGBl. I S. 1023; zuletzt geändert durch Artikel 1a G. v. 27.04.2013 BGBl. I S. 962
Geltung ab 01.06.1999; FNA: 111-11 Wahlrecht
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Geltung ab 01.06.1999; FNA: 111-11 Wahlrecht
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§ 2 Art der Statistik
§ 2 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Aus dem Ergebnis der Wahlen gemäß § 1 sind unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten Wahlbezirken repräsentative Wahlstatistiken über
- a)
- die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen,
- b)
- die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen
(2) 1In die Statistik nach Absatz 1 Buchstabe b sind ausgewählte Briefwahlbezirke einzubeziehen. 2Ein Briefwahlbezirk wird bestimmt durch die dem Briefwahlvorstand zugewiesene Zuständigkeit nach Wahlbezirken, die auf der Grundlage von § 2 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes oder von § 3 Abs. 2 des Europawahlgesetzes gebildet worden sind.
Zitierungen von § 2 WStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 WStatG Stichprobenauswahl
... 10 vom Hundert der Wahlbezirke und der Briefwahlbezirke eines Landes an den Statistiken nach § 2 teilnehmen. Ein für die Statistiken nach § 2 Abs. 1 ausgewählter ... Landes an den Statistiken nach § 2 teilnehmen. Ein für die Statistiken nach § 2 Abs. 1 ausgewählter Wahlbezirk muss mindestens 400 Wahlberechtigte, ein für die Statistik nach ... ausgewählter Wahlbezirk muss mindestens 400 Wahlberechtigte, ein für die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe b ausgewählter Briefwahlbezirk mindestens 400 Wähler umfassen. Für die ...
§ 4 WStatG Erhebungs- und Hilfsmerkmale sowie Bildung der Geburtsjahresgruppen (vom 03.05.2013)
... für die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe a sind Wahlberechtigte, Wahlscheinvermerk, Beteiligung an der Wahl, Geburtsjahresgruppe und ... zusammengefaßt sind. Erhebungsmerkmale für die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe b sind abgegebene Stimme, ungültige Stimme, Ungültigkeitsgrund, Geburtsjahresgruppe und ...
§ 5 WStatG Durchführende Stellen
... Die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe a wird von den Gemeinden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen, unter Auszählung der ... dem zuständigen statistischen Amt des Landes mit. (2) Die Statistik nach § 2 Abs. 1 Buchstabe b wird unter Verwendung von amtlichen Stimmzetteln, welche zudem Unterscheidungsmerkmale nach ...
§ 6 WStatG Wahlstatistische Auszählungen der Gemeinden
... Wahlen mit Zustimmung des Landeswahlleiters außer in den für die Statistiken nach § 2 ausgewählten in weiteren Wahlbezirken und Briefwahlbezirken für eigene statistische ...
§ 7 WStatG Ergebnisfeststellung
... Durch die Statistiken nach § 2 und die wahlstatistischen Auszählungen nach § 6 darf die Feststellung von ... (2) Die statistischen Ämter der Länder teilen die Ergebnisse der Statistiken nach § 2 dem Statistischen Bundesamt mit. (3) Nach Abschluß der Aufbereitung durch die ...
§ 8 WStatG Veröffentlichung der Ergebnisse
... Ergebnisse der Statistiken nach § 2 dürfen nur für die Bundes- und Landesebene und die der wahlstatistischen ...
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