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Änderung Besoldungsgruppe A 3 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

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Besoldungsgruppe A 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 3


(Text alte Fassung)

Hauptamtsgehilfe 1) 4)

Hauptbetriebsgehilfe 4)

Oberaufseher 2) 4)

Oberschaffner 2) 4)

Oberwachtmeister 2) 3) 4) 5)

Grenadier, Flieger, Matrose 6)

Gefreiter 7)



---
1) Im Landesbereich auch als Eingangsamt, wenn der Amtsinhaber im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist. Dieser Amtsinhaber erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) Im Justizdienst auch als Eingangsamt.
4) Als Eingangsamt, wenn der
Beamte nach Maßgabe der Laufbahnvorschriften die Laufbahnbefähigung in einer Laufbahnprüfung erworben hat oder eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren nachweist.
5) Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes
erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu.
6) In diese Besoldungsgruppe gehören auch alle Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades, für die der Bundespräsident besondere Dienstgradbezeichnungen festgesetzt hat.
7)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

(Text neue Fassung)

Hauptamtsgehilfe

Oberaufseher 1

Oberschaffner 1

Oberwachtmeister 1, 2

Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose

Gefreiter3


---
1
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2
Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
3
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.


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