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Änderung Besoldungsgruppe A 6 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013
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Besoldungsgruppe A 6 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung | Besoldungsgruppe A 6 n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053 |
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(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe A 6 | |
(Text alte Fassung) Betriebsassistent 5) Erster Hauptwachtmeister 5) 6) Hauptwart 5) Justizvollstreckungssekretär Lokomotivführer 1) Oberamtsmeister 5) Oberbetriebsmeister 5) Obertriebwagenführer 5) Sekretär 1) Werkmeister 1) Stabsunteroffizier 2) Obermaat 2) --- 1) Als Eingangsamt. 2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7. 3) (weggefallen) 4) (weggefallen) 5) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 20 v.H. der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Dienstes. 6) Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. | (Text neue Fassung) Betriebsassistent 1 Erster Hauptwachtmeister 1, 2 Hauptwart 1 Oberamtsmeister 1 Sekretär 3 Korporal Stabskorporal5 Stabsunteroffizier4 Obermaat4 --- 1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. 3 Als Eingangsamt. 4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7. 5 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. |
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