Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung 17. Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von 17. Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes, alle Änderungen durch Artikel 1 ProfBesNeuG am 1. August 2013 und Änderungshistorie des BBesO A/B

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

13d. a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
17. n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung)

13d. Zulage für Beamte der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit


(Text neue Fassung)

17. Zulage für Beamte der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit


(Textabschnitt unverändert)

Beamte, die bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit verwendet werden, erhalten eine Zulage nach Anlage IX. Mit der Zulage werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen abgegolten.



 (keine frühere Fassung vorhanden)