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Änderung Besoldungsgruppe A 2 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Besoldungsgruppe A 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 2


(Text alte Fassung)

Aufseher 1) 2)

Oberamtsgehilfe

Oberbetriebsgehilfe

Schaffner 1) 2)

Wachtmeister 1) 3)


---
1)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2) Erhält als Führer von Kraftwagen eine Stellenzulage nach Anlage IX.
3)
Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.

(Text neue Fassung)

Oberamtsgehilfe

Wachtmeister 1, 2


---
1
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2
Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.

 (keine frühere Fassung vorhanden)