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Änderung Besoldungsgruppe A 4 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

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Besoldungsgruppe A 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514

(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 4


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Amtsmeister 1)

Betriebsmeister

Hauptaufseher 2)

Hauptschaffner 2)

Hauptwachtmeister 2) 4)

Oberwart 2) 3)

Triebwagenführer 2)


(Text neue Fassung)

Amtsmeister

Hauptaufseher 1

Hauptschaffner 1

Hauptwachtmeister 1, 2

Oberwart 1, 3

Obergefreiter

vorherige Änderung

Hauptgefreiter 5)


---
1)
Erhält im Landesbereich eine Amtszulage nach Anlage IX, wenn er im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist.
2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage
IX.
3) Als Eingangsamt.
4)
Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu.
5)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.



Hauptgefreiter4


---
1
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2
Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
3 Als Eingangsamt.
4
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.