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Änderung Besoldungsgruppe A 7 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013
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Besoldungsgruppe A 7 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung | Besoldungsgruppe A 7 n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2013 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514 |
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(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe A 7 | |
(Text alte Fassung) Brandmeister 4) Justizvollstreckungsobersekretär Krankenpfleger 4) Krankenschwester 4) Kriminalmeister 4) Oberlokomotivführer 1) Obersekretär 6) 7) Oberwerkmeister 1) 8) Polizeimeister 4) Stationspfleger 5) Stationsschwester 5) Stabsunteroffizier 3) Obermaat 3) | (Text neue Fassung) Brandmeister1 Oberlokomotivführer2 Obersekretär 3 Oberwerkmeister 2 Polizeimeister1 Stabsunteroffizier4 Obermaat4 |
Feldwebel Bootsmann Fähnrich Fähnrich zur See | |
Oberfeldwebel 2) Oberbootsmann 2) --- 1) Auch als Eingangsamt. 2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6. 4) Als Eingangsamt. 5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 6) Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes. 7) Als Eingangsamt für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten. 8) Als Eingangsamt für die Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten. | Oberfeldwebel5 Oberbootsmann5 --- 1 Als Eingangsamt. 2 Auch als Eingangsamt. 3 Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes. 4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6. 5 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. |
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