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Änderung Besoldungsgruppe A 7 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

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Besoldungsgruppe A 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514

(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 7


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Brandmeister 4)

Justizvollstreckungsobersekretär


Krankenpfleger 4)

Krankenschwester 4)

Kriminalmeister 4)

Oberlokomotivführer 1)

Obersekretär 6) 7)

Oberwerkmeister 1) 8)

Polizeimeister 4)


Stationspfleger 5)


Stationsschwester 5)

Stabsunteroffizier 3)

Obermaat 3)


(Text neue Fassung)

Brandmeister1

Oberlokomotivführer2


Obersekretär 3

Oberwerkmeister 2

Polizeimeister1


Stabsunteroffizier4


Obermaat4


Feldwebel

Bootsmann

Fähnrich

Fähnrich zur See

vorherige Änderung

Oberfeldwebel 2)

Oberbootsmann 2)



---
1)
Auch als Eingangsamt.
2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
4) Als Eingangsamt.
5)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
6) Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes.
7) Als Eingangsamt für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.
8) Als Eingangsamt für die Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.




Oberfeldwebel5

Oberbootsmann5



---
1 Als Eingangsamt.
2
Auch als Eingangsamt.
3 Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes.
4
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
5
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.