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Änderung Besoldungsgruppe B 7 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013
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Besoldungsgruppe B 7 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung | Besoldungsgruppe B 7 n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2013 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514 |
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(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe B 7 | |
Ministerialdirigent | |
(Text alte Fassung) - bei einer obersten Bundesbehörde als der ständige Vertreter des Leiters der Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten im Bundesministerium der Verteidigung - | (Text neue Fassung) |
- im Bundesministerium der Verteidigung als ständiger Vertreter des Leiters einer großen oder bedeutenden Abteilung oder als Leiter des Stabes Organisation und Revision - | |
- bei einer obersten Landesbehörde (ausgenommen Stadtstaaten) als Leiter einer großen oder bedeutenden Abteilung, soweit nicht einem Hauptabteilungsleiter unterstellt, 1) als Leiter einer Hauptabteilung 1) - | |
Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst Präsident des Bildungszentrums der Bundeswehr | |
Präsident des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr | |
Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz | |
Präsident des Bundesamtes für Wehrverwaltung | |
Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung Präsident des Planungsamtes der Bundeswehr | |
Präsident einer Wehrbereichsverwaltung | |
Präsident und Professor der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Präsident und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte | |
Präsident und Professor des Robert Koch-Instituts | |
Präsident und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts | |
Regierungspräsident Senatsdirektor - in Hamburg bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde als Leiter eines besonders bedeutenden Amtes - 1) Senatsdirigent - in Berlin bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer bedeutenden Abteilung - 1) | Präsident und Professor des Robert Koch-Instituts |
Vizepräsident - eines Amtes der Bundeswehr, dessen Leiter in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist - | |
Vizepräsident beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit 4) | Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit1 |
Generalmajor Konteradmiral Generalstabsarzt Admiralstabsarzt | |
--- 1) Soweit die Funktion nicht einem in Besoldungsgruppe B 6 eingestuften Amt zugeordnet ist. 2) (aufgehoben) 4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 3, B 5, B 6. | --- 1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 3, B 5, B 6. |
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