Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Besoldungsgruppe A 6 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.06.2015

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Besoldungsgruppe A 6 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes, alle Änderungen durch Artikel 2 BwAttraktStG am 1. Juni 2015 und Änderungshistorie des BBesO A/B

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Besoldungsgruppe A 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2015 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706

(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 6


Betriebsassistent 1

Erster Hauptwachtmeister 1, 2

Hauptwart 1

Oberamtsmeister 1

Sekretär 3

Stabsunteroffizier4

Obermaat4

(Text alte Fassung)


---
1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 20 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Dienstes.
2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
3 Als Eingangsamt.
4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.

(Text neue Fassung)


---
1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 50 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Dienstes.
2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
3 Als Eingangsamt.
4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.