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Synopse aller Änderungen des Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes am 01.03.2020
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. März 2020 durch Artikel 1 des BesStMG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BBesO A/B.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2020 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053 |
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(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe A 2 | |
(Text alte Fassung) Oberamtsgehilfe Wachtmeister 1, 2 --- 1 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu. | (Text neue Fassung) (aufgehoben) |
Besoldungsgruppe A 3 | |
Hauptamtsgehilfe 1 Oberaufseher 1, 2 Oberschaffner 1, 2 Oberwachtmeister 1, 2, 3, 4 | Hauptamtsgehilfe Oberaufseher1 Oberschaffner1 Oberwachtmeister1, 2 |
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose | |
Gefreiter5 --- 1 Als Eingangsamt, wenn der Beamte nach Maßgabe der Laufbahnvorschriften die Laufbahnbefähigung in einer Laufbahnprüfung erworben hat oder eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren nachweist. 2 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 3 Im Justizdienst auch als Eingangsamt. 4 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu. 5 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. | Gefreiter3 --- 1 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach Fußnote 1 nicht zu. 3 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. |
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