Zitierungen von § 8 Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PharmRefV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PharmRefV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PharmRefV Anwendungsbereich
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 6 bis 12 ...
§ 9 PharmRefV Rechts- und wirtschaftskundlicher Teil
... Die Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern. § 8 Abs. 8 Satz 2 gilt ...
§ 10 PharmRefV Freistellung von Prüfungsleistungen
... Von der Ablegung der Prüfung in einem oder mehreren der in den §§ 8 und 9 genannten Prüfungsfächer kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der ... des Absatzes 1 Nr. 2 kann von der mündlichen Prüfung gemäß den §§ 8 und 9 nicht freigestellt ...
§ 11 PharmRefV Bestehen der Prüfung
... der Prüfungsteilnehmer in jedem der beiden Prüfungsteile sowie in vier der in § 8 Abs. 1 und in zwei der in § 9 Abs. 1 genannten Prüfungsfächer mindestens ...


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