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§ 2 - Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 6)
G. v. 30.07.1979 BGBl. I S. 1317 ; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.09.1979; FNA: 101-10 Hoheitsgebiet
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Geltung ab 01.09.1979; FNA: 101-10 Hoheitsgebiet
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§ 2 Abstimmungsgebiet
§ 2 wird in 5 Vorschriften zitiert
Das Abstimmungsgebiet besteht aus den Ländern, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Das Abstimmungsgebiet wird so untergliedert, daß
- 1.
- jeder Gebietsteil, der eine neue Landeszugehörigkeit erhalten soll,
- 2.
- der übrige Teil jedes betroffenen Landes
Zitierungen von § 2 G Artikel 29 Abs. 6
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 G Artikel 29 Abs. 6 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
G Artikel 29 Abs. 6 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 G Artikel 29 Abs. 6 Ausübung des Stimmrechts
... durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk desjenigen Abstimmungsbereichs (§ 2 Satz 2), in dem der Stimmschein ausgestellt ist, 2. durch Briefabstimmung ...
§ 14 G Artikel 29 Abs. 6 Feststellung des Abstimmungsergebnisses und des Ergebnisses des Volksentscheides (vom 27.06.2020)
... stellt das Abstimmungsergebnis zusammen. Dabei sind die Zahlen der in jedem Abstimmungsbereich ( § 2 Satz 2 ) und der in jedem der betroffenen Länder Abstimmungsberechtigten gesondert auszuweisen. ... durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl. I S. 1593) entsprechend; abweichend von § 2 Abs. 2 kann den Einspruch jeder Stimmberechtigte, jede Gruppe von Stimmberechtigten sowie in amtlicher ...
§ 36 G Artikel 29 Abs. 6 Feststellung und Prüfung des Eintragungsergebnisses (vom 27.06.2020)
... sind die Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes entsprechend anzuwenden; abweichend von § 2 Abs. 2 kann den Einspruch jeder Eintragungsberechtigte, eine Gruppe von Eintragungsberechtigten sowie in ...
§ 39 G Artikel 29 Abs. 6 Geltung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
... Volksbefragungen gelten die Vorschriften der §§ 2 bis 17 entsprechend. Ungültig nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 ist eine Stimme auch dann, wenn ...
Zitat in folgenden Normen
Neugliederungsdurchführungsverordnung (NeuGlV)
V. v. 12.11.1984 BGBl. I S. 1342; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 93 NeuGlV Abstimmungsbereiche, Geltung der Vorschriften des Ersten Abschnitts
... Inhalt des einen Änderungsvorschlages zu einem anderen Abstimmungsbereich im Sinne des § 2 des Gesetzes gehören als nach dem Inhalt des anderen Änderungsvorschlages, einen eigenen ... wird dieser Abstimmungsbereich demjenigen Abstimmungsbereich zugerechnet, zu dem er nach § 2 des Gesetzes und dem Inhalt des jeweiligen Änderungsvorschlages gehört. (2) ...
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