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Zitierungen von § 33 G Artikel 29 Abs. 6

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 G Artikel 29 Abs. 6 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in G Artikel 29 Abs. 6 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Neugliederungsdurchführungsverordnung (NeuGlV)
V. v. 12.11.1984 BGBl. I S. 1342; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 70 NeuGlV Bekanntmachung zum Volksbegehren
... ausgeübt werden kann, 3. daß nach § 28 Abs. 2 Satz 1 und § 33 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes jeder Eintragungsberechtigte sein Eintragungsrecht nur einmal und nur ...