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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.12.2010 aufgehoben
§ 9 - Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung (MilchFettVerbrV k.a.Abk.)
V. v. 18.01.1984 BGBl. I S. 99; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Geltung ab 04.08.1981; FNA: 7847-11-4-50 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 04.08.1981; FNA: 7847-11-4-50 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 9 Bezugsberechtigung
§ 9 wird in 3 Vorschriften zitiert
Zum Bezug verbilligter Butter sind Anstalten, Heime und sonstige Einrichtungen berechtigt, soweit sie Gemeinschaftsverpflegung zum Verbrauch im Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeben und
- 1.
- damit gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen oder
- 2.
- im Falle öffentlich-rechtlicher Trägerschaft dies zur Wahrnehmung von Aufgaben der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung, Jugendhilfe, Altenhilfe, des Gesundheitswesens oder des Wohlfahrtswesens oder zugunsten des in § 53 der Abgabenordnung genannten Personenkreises tun oder
- 3.
- als Einrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 16, 18 oder 23 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit sind oder
- 4.
- Pflegesätze erheben, die im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch anerkannt werden können.
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Zitierungen von § 9 Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MilchFettVerbrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchFettVerbrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 MilchFettVerbrV Berechtigungsscheine (vom 01.01.2007)
... Eine in § 9 bezeichnete Einrichtung (gemeinnützige Einrichtung) erhält von der Bundesanstalt auf ... ist ferner eine Bescheinigung 1. des Finanzamtes in den Fällen des § 9 Nr. 1 und 3, 2. des Trägers im Falle des § 9 Nr. 2 oder 3. des ... in den Fällen des § 9 Nr. 1 und 3, 2. des Trägers im Falle des § 9 Nr. 2 oder 3. des Sozialamtes im Falle des § 9 Nr. 4 über die ... Trägers im Falle des § 9 Nr. 2 oder 3. des Sozialamtes im Falle des § 9 Nr. 4 über die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen beizufügen. Als ... jeweiligen Voraussetzungen beizufügen. Als Bescheinigung nach Satz 1 gilt im Falle des § 9 Nr. 1 auch der letzte zugestellte Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid, durch den die ... von Zuwendungen - Spenden - an die Einrichtung. Bezugsberechtigungen nach § 9 Nr. 1 bis 3 sind nach Ablauf von fünf Jahren, die nach § 9 Nr. 4 nach Ablauf von einem ... nach § 9 Nr. 1 bis 3 sind nach Ablauf von fünf Jahren, die nach § 9 Nr. 4 nach Ablauf von einem Jahr erneut durch Bescheinigungen nach Satz 1 nachzuweisen. ...
§ 11 MilchFettVerbrV Verpflichtungen der gemeinnützigen Einrichtung (vom 01.01.2007)
... 2. die Bundesanstalt, wenn sich die Voraussetzungen für den Bezug der Butter nach § 9 ändern oder fortfallen, unaufgefordert und unverzüglich hiervon zu unterrichten; ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
V. v. 08.11.2006 BGBl. I S. 2593
Artikel 1 3. MilchFettVerbrVÄndV
... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Eine in § 9 bezeichnete Einrichtung (gemeinnützige Einrichtung) erhält von der Bundesanstalt auf ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6513/a90674.htm